Anpassungslehrgang Pflege
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Am Anpassungslehrgang Pflege können Personen teilnehmen, die
- in einem Staat außerhalb der Europäischen Union einen Berufsabschluss oder ein Studium in einem Pflegeberuf abgeschlossen haben und die
- beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSO) einen Antrag auf Anerkennung ihres Berufsabschlusses gestellt haben. Informationen dazu finden Sie in vielen Sprachen unter
Sie benötigen
- einen Feststellungsbescheid des LAGeSo Berlin über wesentliche Unterschiede hinsichtlich der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation im pflegerischen Bereich (Defizitbescheid),
- mindestens ein B1-Sprachzertifikat,
- einen Wohnsitz in Berlin und
- eine Tätigkeit als Pflegehelfer:in in einer Pflegeeinrichtung für den praktischen Teil. Die Stiftung SPI hilft bei der Suche nach einer geeigneten Praxisstelle in einer Pflegeeinrichtung.
Der Anpassungslehrgang ist für die Teilnehmenden kostenfrei.
Es können jedoch einkommensabhängig Gebühren für den Sprachkurs anfallen. Informationen dazu gibt es bei der Sprachschule.
Der Lehrgang dauert etwa sechs Monate.
Termine finden Sie auf dieser Seite.
Der Anpassungslehrgang besteht aus
- theoretischem und fachpraktischem Unterricht (3 Tage pro Woche) und
- berufspraktischer Tätigkeit in einer Pflegeeinrichtung (2 Tage pro Woche),
unterbrochen von einzelnen einwöchigen Blockphasen.
Gleichzeitig findet ein Berufssprachkurs Pflege B2 statt (Zertifikat nach erfolgreicher Fachsprachenprüfung B2).
Die praktische Ausbildung besteht aus
- Praxisanleitung in den Pflegeeinrichtungen (10% der Praxisstunden, ca. 40 Stunden),
- Gesprächsprotokollen, Praxisaufgaben und Ausbildungsplan sowie
- kontinuierlicher Lernbegleitung durch einen Sozialpädagogen.
Laut der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (PflAPrV) für die Pflegeberufe (§ 44 Absatz (3)), schließt der Anpassungslehrgang mit einer Prüfung in Form eines Abschlussgespräches ab.
Das Abschlussgespräch findet als Einzelprüfung für jede:n Teilnehmende:n in den Räumen der Pflegeschule statt. Geprüft wird von einer Fachprüfenden (Pflegepädagogin im Anpassungslehrgang) und einer Praxisprüferin (Praxisanleiterin der Praxisstelle mit entsprechender Qualifikation).
Die Prüfung umfasst eine 30minütige Vorbereitungszeit und ein Gespräch über 45–60 Minuten. Es gilt, einen Fall zu bearbeiten an der Struktur des Pflegeprozesses.
Die Prüfung erfolgt nur mündlich!
Über das Ergebnis der Prüfung (bestanden oder nicht bestanden) wird direkt im Anschluss informiert. Ein entsprechendes Zertifikat geht direkt an das LAGeSo. Nach der erfolgreich abgeschlossenen Sprachprüfung B2 wird die Berufsurkunde ohne gesonderten Antrag von dort zugestellt.
Weitere Fragen richten Sie bitte telefonisch oder per E-Mail an
Meike Grahl
030 2593739-14
meike.grahl(at)stiftung-spi.de
oder
Sabine Just
01523 6952823
sabine.just(at)stiftung-spi.de