Zum Inhalt springen

Checkliste Ausbildung für Tagespflegepersonen

Ihre Unterlagen

  • Schriftliche Bewerbung
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Ein Lichtbild neueren Datums
  • Beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses (Mittlerer Schulabschluss/Fachhochschulreife/Abitur)
  • Bei ausländischem Schulabschluss prüft die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, ob der Schulabschluss für die Ausbildung anerkannt werden kann. Zur Zeugnisanerkennungsstelle
  • Möglich ist auch eine Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise, nähere Informationen dazu im Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen (anabin)
  • Bei einem Abitur/Fachabitur/Fachhochschulreife mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik werden keine weiteren Nachweise benötigt.
  • Bei Abitur/Fachabitur/Fachhochschulreife mit einem anderem Schwerpunkt sind Erfahrungen durch eine förderliche Tätigkeit nachzuweisen, durch eine beglaubigte Kopie eines Praktikumsnachweises (acht Wochen) in einer pädagogischen Einrichtung wie Kita, eFöB, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung. Das Praktikum kann in verschiedenen Einrichtungen absolviert worden sein.
  • Bei einem Realschulabschluss/MSA ist eine beglaubigte Kopie des Berufsabschlusszeugnisses einzureichen. Anerkannt ist entweder eine mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige nichteinschlägige Berufsausbildung mit Kammerprüfung oder eine mindestens dreijährige nichteinschlägige Berufsausbildung.
  • Sofern kein Berufsabschluss vorliegt, werden zusätzliche Nachweise benötigt: Bescheinigungen, Zeugnisse oder Versicherungsnachweise über mindestens 3 Jahre in einer einschlägigen (sozial)pädagogischen Berufstätigkeit oder 4 Jahre in einer nicht einschlägigen Berufstätigkeit nach dem Schulabschluss. Die Berufsnachweise müssen die wöchentlichen Arbeitsstunden, den Zeitraum (von … bis …) sowie die ausgeübte Tätigkeit mit mindestens 20 Zeitstunden pro Woche enthalten. Gegebenenfalls ist auch eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes, der Nachweis über ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) (anrechenbar bis zu 1 Jahr auf die Berufstätigkeit) einzureichen.
  • Nachweis einer Praxisanleitung (staatlich anerkannte Erzieherin bzw. staatlich anerkannter Erzieher mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung) oder Abschluss einer Zusatzvereinbarung zur externen Praxisanleitung (kann über das SPI organisiert werden) mit einer Kostenbeteiligung von ca. 235 Euro/ Semester


Die Beglaubigung von Originalen kann in den zugelassenen Stellen oder auch in unserem Hause erfolgen
(Mo. bis Fr. 11–14 Uhr/15–17 Uhr). Bitte bringen Sie dazu Original und Kopie mit.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Unterlagen vollständig sind, damit Ihre Bewerbung schnellstmöglich bearbeitet werden kann.

Stiftung SPI
Fachschulen, Qualifizierung & Professionalisierung
Hallesches Ufer 32 – 38
10963 Berlin

030 2593739-0
fachschulen(at)stiftung-spi.de

E-Mail: fachschulen(at)stiftung-spi.de Telefon: 030 2593739-0