Berufsbegleitende Erzieher:innenausbildung
Berufsbegleitende Erzieher:innenausbildung
3 Jahre, staatlich anerkannt
Erzieher:innen begleiten und fördern Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in ihrer Entwicklung. Die Ausbildung vermittelt hierfür grundlegende Kenntnisse und unterstützt einen umfassenden Kompetenzerwerb. Ausgewählte Themenbereiche sind:
- Entwicklungsbedingungen für Kinder und Jugendliche
- Professionelle Handlungskonzepte verschiedener Fachrichtungen
- Rechtlich-institutioneller Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe
- Kooperation und Kommunikation aller Akteurinnen und Akteure im Erziehungsprozess
Dauer und Struktur
- 3 Jahre Fachschulstudium
- Unterricht an zwei Wochentagen (siehe unten unter Termine)
- Eine Blockwoche pro Semester von Montag bis Samstag (8:00 bis 16:00 Uhr)
- Studien- und praxisbegleitende Aufgaben incl. 200 Std. Praxis in einem zweiten sozialpädagogischen Tätigkeitsfeld (lt. Sozialpädagogikverordnung)
- Ferien entsprechend Berliner Ferienordnung
Abschluss
- Schriftliche und mündliche Prüfung, Kolloquium
Termine
- 24. August 2026 bis 29. Juni 2029
- Kurs 1: Montag- und Dienstagvormittag, d.h. an beiden Tagen Unterricht von 08:00 bis 13:45 Uhr
- Kurs 2: Montagnachmittag und Mittwochvormittag, d.h. montags von 14:00 Uhr bis 19:45 Uhr, mittwochs von 08:00 bis 13:45 Uhr
- Kurs 3: Donnerstag- und Freitagvormittag, d.h. an beiden Tagen Unterricht von 08:00 bis 13:45 Uhr
Kosten
- Seit August 2016 kostenfrei für Selbstzahlende
Förderung
- Förderung durch die Arbeitsagentur möglich, AZAV-zertifizierte Ausbildung
Diese Unterlagen benötigen Sie für Ihre Bewerbung
- Bewerbungsanschreiben
- Ein Passbild
- Aktueller und lückenloser Lebenslauf (tabellarisch)
- Schulabschlusszeugnis (beglaubigte Kopie*) (Realschulabschluss / Mittlerer Schulabschluss / Fachhochschulreife / Abitur)
- Schriftliche Zusage des Arbeitgebers oder Kopie des Arbeitsvertrages für eine Arbeitsstelle in der Tätigkeit einer Erzieherin / eines Erziehers
Diese weiteren Nachweise müssen Sie einreichen
- Bei einem Realschulabschluss/MSA mit Berufsabschluss ist eine beglaubigte Kopie* des Berufsabschlusszeugnisses einzureichen.
Anerkannt ist entweder eine mindestens zweijährige einschlägige² Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige nichteinschlägige Berufsausbildung und der Nachweis einer förderlichen² Tätigkeit von 8 Wochen. - Bei einem Realschulabschluss/MSA ohne Berufsabschluss werden zusätzliche Nachweise benötigt:
Bescheinigungen, Zeugnisse oder Versicherungsnachweise über mindestens 3 Jahre in einer einschlägigen² (sozial-) pädagogischen Berufstätigkeit oder 4 Jahre in einer nicht einschlägigen Berufstätigkeit nach dem Schulabschluss
Die Berufsnachweise müssen die wöchentlichen Arbeitsstunden, den Zeitraum (von ... bis ...) sowie die ausgeübte Tätigkeit mit mindestens 20 Stunden pro Woche enthalten. Gegebenenfalls ist auch eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes, der Nachweis über ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) (anrechenbar bis zu 1 Jahr auf die Berufstätigkeit) einzureichen. - Bei einem Abitur / einer Fachhochschulreife ohne den Schwerpunkt Sozialpädagogik sind Erfahrungen durch eine förderliche² Tätigkeit von 8 Wochen nachzuweisen – zum Beispiel durch eine beglaubigte Kopie eines Praktikums- oder Beschäftigungsnachweises in einer pädagogischen Einrichtung wie Kita, eFöB oder Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung.
- Bei einem Abitur / einer Fachhochschulreife mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik werden keine weiteren Nachweise benötigt.
- Haben Sie Ihren Schulabschluss im Ausland gemacht?
Dann müssen Sie eine Bescheinigung über die Anerkennung des Schulabschlusses durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin beantragen bei der Zeugnisanerkennungsstelle, Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin.
Erforderliche Unterlagen des Arbeitgebers
- Eine Kopie des aktuellen Arbeitsvertrages mit Briefkopf und Unterschrift oder
- Eine vorläufige schriftliche Zusage des Arbeitgebers für eine Arbeitsstelle in der Tätigkeit einer Erzieherin oder eines Erziehers unter der Voraussetzung, dass Sie einen Schulplatz erhalten
(Sie müssen in einer für die Ausbildung anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung mit mindestens 20 Stunden pro Woche in der Tätigkeit einer Erzieherin oder eines Erziehers arbeiten.) - Schriftliche Erklärung des Arbeitgebers:
"Hiermit geben wir unser Einverständnis, dass Frau/Herr … die berufsbegleitende Erzieher:innenausbildung an Ihrer Fachschule absolvieren darf. Wir geben Ihnen die Zusage, die Fachschule gegebenenfalls über die Beendigung der Tätigkeit von Frau/Herr … unverzüglich zu informieren. Gleichfalls werden wir Sie informieren, wenn ihre/seine Arbeitstätigkeit länger als drei Monate unterbrochen ist, z.B. bei Krankheit oder Schwangerschaft." - Eine Kopie der Anerkennung als Praxisstelle oder
- Eine Kopie der Betriebserlaubnis sowie
eine Bescheinigung, dass der/die Praxisanleiter:in über eine staatliche Anerkennung als Erzieher:in verfügt und danach eine mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit (oder eine entsprechend längere Teilzeittätigkeit) als Erzieher:in ausgeübt hat (siehe § 13 SozBAG)
* Die Beglaubigung von Originalen kann in den zugelassenen Stellen oder auch in unserem Hause erfolgen. Bitte bringen Sie dazu das Original und eine Kopie mit. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Unterlagen vollständig sind, damit Ihre Bewerbung schnellstmöglich bearbeitet werden kann.
² "Einschlägig" oder "förderlich" heißt: Berufsausbildungen, Tätigkeiten oder Berufstätigkeiten in sozial- pädagogischen, sozial-pflegerischen oder familienpflegerischen Arbeitsfeldern.
Janin Schuster
0302593739-24
janin.schuster(at)stiftung-spi.de