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Weiterbildung Leitung & Qualitätsentwicklung

Alle Fragen, alle Antworten

Für die staatlich anerkannte berufsbegleitende Weiterbildung zur Stations-/ Pflegedienstleitung kann ein Förderantrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem Meister-BAföG gestellt werden.

In der Regel sind folgende Unterlagen einzureichen: tabellarischer Lebenslauf, Kopie der Berufs- oder Studienabschlüsse und Berufstätigkeitsnachweise über 2 Jahre (jeweils abhängig von der Weiterbildung). Detaillierte Informationen zu den Bewerbungs- bzw. Anmeldeunterlagen finden Sie auf unserer Website bei den jeweiligen Angeboten.

Grundsätzlich sind zwei Jahre Tätigkeit als staatlich anerkannte Pflegefachkraft nachzuweisen, um an der Weiterbildung zur staatlich anerkannten Pflegedienstleitung teilnehmen zu können. Wenn die Ausbildung zur Pflegefachkraft berufsbegleitend gemacht wurde und/oder bereits vor der Ausbildung eine Tätigkeit als Pflegehelfer:in vorliegt, dann besteht die Möglichkeit beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 3.3 WeiterbildungsGesetz zu stellen. Über die Bewilligung einer Ausnahmegenehmigung entscheidet ausschließlich das LaGeSo.

Die beiden Praktika von jeweils 6 Wochen sind gesetzlich vorgeschrieben. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, beide Praktika in einer anderen Einrichtung zu absolvieren. In der beruflichen Praxis stellt sich dies allerdings häufig als unrealistisch dar, so dass es nach Vereinbarung mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) die Möglichkeit gibt, eines der beiden Praktika in der eigenen Einrichtung absolvieren zu können. Dazu ist vom Arbeitgeber ein schriftlicher Antrag beim Weiterbildungsträger zu stellen.

E-Mail: fachschulen(at)stiftung-spi.de Telefon: 030 2593739-0