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Checkliste berufsbegleitende Erzieher:innenausbildung

Ihre Unterlagen

  • Schriftliche Bewerbung
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Ein Lichtbild neueren Datums
  • Beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses (Mittlerer Schulabschluss/Fachhochschulreife/Abitur)
  • Bei ausländischem Schulabschluss prüft die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, ob der Schulabschluss für die Ausbildung anerkannt werden kann. Zur Zeugnisanerkennungsstelle
  • Bei einem Abitur/Fachabitur/Fachhochschulreife mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik werden keine weiteren Nachweise benötigt.
  • Bei Abitur/Fachabitur/Fachhochschulreife mit einem anderem Schwerpunkt sind Erfahrungen durch eine förderliche Tätigkeit nachzuweisen, durch eine beglaubigte Kopie eines Praktikumsnachweises (acht Wochen) in einer pädagogischen Einrichtung wie Kita, eFöB, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung. Das Praktikum kann in verschiedenen Einrichtungen absolviert worden sein.
  • Bei einem Realschulabschluss/MSA ist eine beglaubigte Kopie des Berufsabschlusszeugnisses einzureichen. Anerkannt ist entweder eine mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige nichteinschlägige Berufsausbildung mit Kammerprüfung oder eine mindestens dreijährige nichteinschlägige Berufsausbildung.
  • Sofern kein Berufsabschluss vorliegt, werden zusätzliche Nachweise benötigt: Bescheinigungen, Zeugnisse oder Versicherungsnachweise über mindestens 3 Jahre in einer einschlägigen (sozial)pädagogischen Berufstätigkeit oder 4 Jahre in einer nicht einschlägigen Berufstätigkeit nach dem Schulabschluss. Die Berufsnachweise müssen die wöchentlichen Arbeitsstunden, den Zeitraum (von … bis …) sowie die ausgeübte Tätigkeit mit mindestens 20 Zeitstunden pro Woche enthalten. Gegebenenfalls ist auch eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes, der Nachweis über ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) (anrechenbar bis zu 1 Jahr auf die Berufstätigkeit) einzureichen.

Erforderliche Unterlagen des Arbeitgebers

  • Kopie des aktuellen Arbeitsvertrages mit Briefkopf/Stempel und Unterschrift oder eine vorläufige schriftliche Zusage des Arbeitgebers für eine Arbeitsstelle in der Tätigkeit einer Erzieherin oder eines Erziehers unter der Voraussetzung, dass Sie einen Schulplatz erhalten. Sie müssen in einer für die Ausbildung anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung mit mindestens 20 Stunden pro Woche in der Tätigkeit einer Erzieherin oder eines Erziehers arbeiten.
  • Schriftliche Erklärung des Arbeitgebers – Briefkopf mit Stempel und Unterschrift im Original: "Hiermit geben wir unser Einverständnis, dass Frau/Herr … die berufsbegleitende Erzieher:innenausbildung an Ihrer Fachschule absolvieren darf. Wir geben Ihnen die Zusage, die Fachschule gegebenenfalls über die Beendigung der Tätigkeit von Frau/Herrn … unverzüglich zu informieren. Gleichfalls werden wir Sie informieren, wenn ihre/seine Arbeitstätigkeit länger als drei Monate unterbrochen ist, z. B. bei Krankheit oder Schwangerschaft."
  • Für Praxisstellen im Land Berlin benötigen wir eine Kopie der „Anerkennung als Praxisstelle“. Diese muss gegebenenfalls vom Arbeitgeber bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beantragt werden.
  • Für Praxisstellen im Land Brandenburg benötigen wir eine Betriebserlaubnis und von der Praxisanleitung einen Nachweis als staatlich anerkannte:r Erzieher:in sowie einen Nachweis über eine mindestens zweijährige Berufspraxis als Erzieher:in.


Die Beglaubigung von Originalen kann in den zugelassenen Stellen oder auch in unserem Hause erfolgen
(Mo. bis Fr. 11–14 Uhr/15–17 Uhr). Bitte bringen Sie dazu Original und Kopie mit.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Unterlagen vollständig sind, damit Ihre Bewerbung schnellstmöglich bearbeitet werden kann.

Stiftung SPI
Fachschulen, Qualifizierung & Professionalisierung
Hallesches Ufer 32 – 38
10963 Berlin

030 2593739-0
fachschulen(at)stiftung-spi.de

E-Mail: fachschulen(at)stiftung-spi.de Telefon: 030 2593739-0