Anpassungslehrgänge

Anpassungslehrgänge
Fachkräfte, die nach Berlin zugewandert sind und im Herkunftsland eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, können bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Gleichwertigkeit ihrer im Ausland erworbenen fachschulischen Qualifikation prüfen lassen.
Sollte die Gleichwertigkeit festgestellt werden, sind zur Ausübung des Berufs in der Regel weitere Fachkenntnisse zu erbringen. Für diesen Fall bietet die Stiftung SPI Anpassungslehrgänge sowie im Einzelfall die Möglichkeit einer Eignungsprüfung an.