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Anpassungslehrgang Erzieher:innen

Junge Frau schreibt an einem Holztisch unter freiem Himmel

Anpassungslehrgang Erzieher:innen

Anpassungslehrgang für zugewanderte sozialpädagogische Fachkräfte

Sozialpädagogische Fachkräfte, die nach Berlin zugewandert sind und im Herkunftsland eine Erzieher:innenausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, können bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Gleichwertigkeit ihrer im Ausland erworbenen fachschulischen Qualifikation prüfen lassen. Sollte die Gleichwertigkeit festgestellt werden, sind zur Ausübung des Berufs der Erzieherin / des Erziehers in der Regel weitere Fachkenntnisse zu erbringen. Für diesen Fall bietet die Stiftung SPI einen Anpassungslehrgang sowie im Einzelfall die Möglichkeit einer Eignungsprüfung an.

Mit dem erfolgreich absolvierten Anpassungslehrgang sowie einem C1-Sprachzertifikat kann bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Anerkennung als staatlich anerkannte Erzieherin/ staatlich anerkannter Erzieher beantragt werden.

Dauer und Struktur

  • Berufsbegleitend möglich, 300 Stunden Theorie (25% werden als E-Learning angeboten), 160 Stunden Praxis in der Kindertagesbetreuung sowie 40 Stunden Hospitationen in weiteren sozialpädagogischen Arbeitsfeldern
  • Seminarzeiten (Präsenz) freitags 15:15 bis 18:30 Uhr, samstags 8:45 bis 16:00 Uhr
  • Lernbegleitung möglich (Präsenz & E-Learning)

Abschluss

  • Vorlage eines Praxisberichts
  • Fachgespräch

Termine

  • In Vorbereitung

Kosten

  • Für Teilnehmende ist der Anpassungslehrgang kostenfrei
  • Der Anpassungslehrgang wird durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und das Kitaqualitätsgesetz gefördert

Aufnahmevoraussetzungen

  • Bescheid zur Feststellung der Gleichwertigkeit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (V F 11)
  • Sofern möglich Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung (für Praxisphase anrechenbar); ansonsten ist ein Praktikumsplatz in der Kindertagesbetreuung erforderlich
  • Mindestens Sprachkenntnisse auf dem B2-Niveau
  • Teilnahme an einem Beratungsgespräch / einer Infoveranstaltung vor Aufnahme des Anpassungslehrgangs bzw. einer Eignungsprüfung
    Für eine Beratung können Sie nach Anmeldung (Kontakt siehe unten) teilnehmen an einer der Informationsveranstaltungen.

Bewerbungsunterlagen

  • Kurzbewerbung
  • Bescheid zur Feststellung der Gleichwertigkeit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (V F 11)
  • Nachweis des B2-Sprachniveaus

Kontakt

für Fragen zum Anpassungslehrgang und Anmeldung zur Informationsveranstaltung:

Eva Wasmuth
0176 29199185
eva.wasmuth(at)stiftung-spi.de

E-Mail: fachschulen(at)stiftung-spi.de Telefon: 030 2593739-0