Fachschule für Heilpädagogik
Fachschule für Heilpädagogik
Berufsbegleitende Ausbildung
Heilpädagoginnen und Heilpädagogen leisten ihre Arbeit insbesondere in Integrationskindertageseinrichtungen, in der inklusiven Kindertagesbetreuung, in Regelklassen oder auch im Werkstatt- oder Wohnbereich. Zudem sind sie tätig in der Diagnostik und Intervention, arbeiten in Frühförderstellen oder Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ).
Im Teilzeitstudium arbeiten Sie bereits als Erzieher:in, Heilerziehungspfleger:in, Familienpfleger:in oder in einem anderen einschlägigen Beruf (Anerkennung auf Anfrage) in einer von der Senatsverwaltung anerkannten sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Einrichtung.
Neben Ihrer beruflichen Tätigkeit erwerben Sie an unserer Fachschule für Heilpädagogik an zwei Tagen in der Woche heilpädagogisches Wissen und erweitern dementsprechend Ihre Kompetenzen, die Sie sogleich in die Praxis umsetzen können.
Die Ausbildung befähigt die Studierenden insbesondere, Menschen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen heilpädagogisch zu fördern und sie in ihrer sozialen und personalen Integration zu unterstützen.
Schwerpunkte der Qualifizierung sind:
- Theoretische Grundlagen der Heilpädagogik
- Methoden heilpädagogischen Handelns
- Heilpädagogische Anwendungen
- Heilpädagogische Diagnostik
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Psychologie, Beziehungsaufbau und Gesprächsführung
- Anleitung und Organisation
Die Fachausbildung beinhaltet zugleich die Qualifikation zur Facherzieherin oder zum Facherzieher für Integration.
Dauer und Struktur
- 2 Jahre
- 4 Semester theoretische Ausbildung, 16 Stunden Unterricht pro Woche (Freitag/Samstag) sowie eine Blockwoche (Montag bis Samstag) und ein Blocktag;
Seminarzeiten 8:45 bis 16:00 Uhr; studien- und praxisbegleitende Aufgaben - Ferien entsprechend Berliner Ferienordnung
Abschluss
- Schriftliche und mündliche Prüfung, Kolloquium
Beginn
- 12. September 2025
Kosten
- Schulgeld monatlich 70 Euro zzgl. 5 Euro Aufnahme- und 15 Euro Prüfungsgebühr
- Förderung möglich nach dem Ausbildungsfördergesetz (AFBG) über Aufstiegs-BAföG
Aufnahmevoraussetzungen
- Staatliche Anerkennung als Erzieher:in, Heilerziehungspfleger:in, Familienpfleger:in oder andere Berufe (auf Antrag)
- Eine einschlägige berufspraktische Tätigkeit, die nach Umfang und Dauer insgesamt mindestens einer einjährigen Vollzeitbeschäftigung entspricht
- Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis mit mindestens 12 Stunden pro Woche in einer von der zuständigen Senatsverwaltung anerkannten sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Einrichtung
- Schriftliches Einverständnis des Arbeitgebers für die Ausbildung an unserer Fachschule und eine Zusage, die Fachschule über eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses unverzüglich zu informieren
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Ein Lichtbild neueren Datums
- Kopie Ihres Personalausweises
- Geforderte Nachweise (siehe oben)
- Zur Checkliste für die Bewerbung zur berufsbegleitenden Heilpädagogikausbildung
Kontakt
Mandy Sandmann
030 2593739-12
mandy.sandmann(at)stiftung-spi.de