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Alle Fragen, alle Antworten

Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie hier. Interessieren Sie sich für eine bestimmte Fachschule, Aus- oder Weiterbildung, klicken Sie bitte rechts im Menü für weitere Informationen.

Bewerbungen für unsere Ausbildungen und Weiterbildungen nehmen wir jederzeit gern entgegen. Bei den Fachschulen für Sozialpädagogik und Heilpädagogik ist ein Einstieg in der Regel noch bis ca. sechs Wochen nach Kursbeginn möglich. Im Zweifelsfall sprechen Sie uns bitte an.

Auf Ihre Bewerbung oder Anmeldung erhalten Sie innerhalb von 1 bis 2 Wochen eine Antwort.

Es gibt verschiedene Förderprogramme, jeweils abhängig davon, welche Ausbildung, welche Weiterbildung Sie gern machen möchten.

Die Altenpflegeausbildungen (Erstausbildung und berufsbegleitend), die noch 2019 begonnen haben, und die Erzieher:innenausbildungen (Vollzeit und berufsbegleitend) sind seit 1. August 2016 für Selbstzahlende kostenfrei.

Die Altenpflegeausbildung (Erstausbildung und berufsbegleitend, nach altem Recht zuletzt 2019) und die Erzieher:innenausbildung (berufsbegleitend) sind AZAV-zertifizierte Ausbildungen. Eine Förderung durch die Arbeitsagentur mit einem Bildungsgutschein ist bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen möglich.

Für die neue Pflegeausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann seit 2020 gibt es derzeit keine Förderung der Schulkosten.

Förderungen von Weiter- und Ausbildungen durch die Agentur für Arbeit können seit dem 01.01.2019 nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) erfolgen.

Für die staatlich anerkannte berufsbegleitende Weiterbildung zur Stations-/Pflegedienstleitung und die staatliche anerkannte berufsbegleitende Ausbildung zur Heilpädagogik kann jeweils ein Förderantrag auf Meister-BAföG gestellt werden.

Bei einer beglaubigten Kopie – beispielsweise eines Zeugnisses oder einer Urkunde – wird die Kopie mit dem Originaldokument abgeglichen. Durch einen amtlichen Stempel und Unterschrift wird auf der Kopie bescheinigt, dass Original und Kopie übereinstimmen.

Die Kopien Ihrer Dokumente für unsere Akten beglaubigen wir für Sie kostenfrei, wenn Sie uns Kopien und Originale vorlegen.
Behörden wie Bürgerämter oder Krankenkassen erheben gegebenenfalls eine Gebühr.

Ausländische Schulabschlüsse müssen von der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie anerkannt werden. Zum Informationsportal  zur Anerkennung ausländische Bildungsabschlüsse

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Zeugnisanerkennungsstelle
Bernhard-Weiß-Straße 6
10178 Berlin

030 90227-5232
030 90227-5220

E-Mail: fachschulen(at)stiftung-spi.de Telefon: 030 2593739-0