Zum Inhalt springen

Berufsbegleitende Heilpädagogikausbildung

Alle Fragen, alle Antworten

Für die berufsbegleitende Heilpädagogikausbildung kann ein Förderantrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem Meister-BAföG gestellt werden.

Sie sollten eine staatliche Anerkennung als Erzieher:in oder Heilerziehungspfleger:in nachweisen können oder über eine auf Antrag von der zuständigen Senatsverwaltung als geeignet anerkannte Qualifikation verfügen. Ferner ist eine einschlägige berufliche Tätigkeit ist nachzuweisen, die nach Umfang und Dauer insgesamt mindestens einer einjährigen Vollzeitbeschäftigung entspricht.

Für die berufsbegleitende Heilpädagogikausbildung ist ein weiterer Nachweis über ein bestehendes entsprechendes Arbeitsverhältnis mit mindestens 12 Stunden pro Woche in einer von der zuständigen Senatsverwaltung anerkannten sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Einrichtung erforderlich.

Die Ausbildung startet jährlich am 1. Mai oder am 1. November. Der erste Schultag ist der erste Freitag im Mai bzw. im November.

Ja, das ist möglich. Spätestens zum Ausbildungsbeginn muss eine entspechende Anstellung bestehen und schriftlich nachgewiesen werden. Bitte beachten Sie, dass Bewerber:innen, die bereits einen Arbeitgeber vorweisen, vorrangig einen Platz erhalten.

Der Unterricht findet ausschließlich freitags und samstags statt, jeweils von 8:45 bis 16:00 Uhr.

Bitte bewerben Sie sich selbständig für einen geeigneten Arbeitsplatz. Bei der Suche können wir Ihnen leider nicht behilflich sein.

E-Mail: fachschulen(at)stiftung-spi.de Telefon: 030 2593739-0