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Checkliste berufsbegleitende Heilpädagogikausbildung

Ihre Unterlagen

  • Schriftliche Bewerbung
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Ein Lichtbild neueren Datums
  • Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses sowie der staatlichen Anerkennung als Erzieher:in, Heilerziehungspfleger:in, Familienpfleger:in oder eine beglaubigte Kopie einer gleichwertigen Berufsausbildung. Das Vorliegen einer gleichwertigen Berufsausbildung wird durch die zuständige Senatsverwaltung auf Antrag der Fachschule geprüft.
  • Nachweis über eine einschlägige berufliche Tätigkeit, die nach Umfang und Dauer insgesamt mindestens einer einjährigen Vollzeitbeschäftigung entspricht. Elternzeit oder Sonderurlaub gelten nicht als anrechnungsfähige Berufstätigkeit.
  • Beglaubigte Kopie der amtlichen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

Vom Arbeitgeber erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis mit mindestens 12 Stunden pro Woche in einer von der zuständigen Senatsverwaltung anerkannten sozial- oder heilpädagogischen Einrichtung (beglaubigte Kopie des Arbeitsvertrages oder entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers)
  • Schriftliche Einverständniserklärung des Arbeitgebers zur Ausbildung
  • Schriftliche Zusage des Arbeitgebers, die Fachschule bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses unverzüglich zu informieren


Die Beglaubigung von Originalen kann in den zugelassenen Stellen oder auch in unserem Hause erfolgen
(Mo. bis Fr. 11–14 Uhr/15–17 Uhr). Bitte bringen Sie dazu Original und Kopie mit.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Unterlagen vollständig sind, damit Ihre Bewerbung schnellstmöglich bearbeitet werden kann.

Stiftung SPI
Fachschulen, Qualifizierung & Professionalisierung
Hallesches Ufer 32 – 38
10963 Berlin

030 2593739-0
fachschulen(at)stiftung-spi.de

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