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Fachschule für Heilpädagogik

Junge Menschen bewegen sich mit zum Teil geschlossenen Augen durch einen Raum

Fachschule für Heilpädagogik

Berufsbegleitende Ausbildung

Heilpädagoginnen und Heilpädagogen leisten ihre Arbeit insbesondere in Integrationskindertageseinrichtungen, in der inklusiven Kindertagesbetreuung, in Regelklassen oder auch im Werkstatt- oder Wohnbereich. Zudem sind sie tätig in der Diagnostik und Intervention, arbeiten in Frühförderstellen oder Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ).

Im Teilzeitstudium arbeiten Sie bereits als Erzieher:in, Heilerziehungspfleger:in, Familienpfleger:in oder in einem anderen einschlägigen Beruf (Anerkennung auf Anfrage) in einer von der Senatsverwaltung anerkannten sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Einrichtung.

Neben Ihrer beruflichen Tätigkeit erwerben Sie an unserer Fachschule für Heilpädagogik an zwei Tagen in der Woche heilpädagogisches Wissen und erweitern dementsprechend Ihre Kompetenzen, die Sie sogleich in die Praxis umsetzen können.

Die Ausbildung befähigt die Studierenden insbesondere, Menschen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen heilpädagogisch zu fördern und sie in ihrer sozialen und personalen Integration zu unterstützen.

Schwerpunkte der Qualifizierung sind:

  • Theoretische Grundlagen der Heilpädagogik
  • Methoden heilpädagogischen Handelns 
  • Heilpädagogische Anwendungen
  • Heilpädagogische Diagnostik
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Psychologie, Beziehungsaufbau und Gesprächsführung
  • Anleitung und Organisation

Die Fachausbildung beinhaltet zugleich die Qualifikation zur Facherzieherin oder zum Facherzieher für Integration.

Dauer und Struktur

  • 2 Jahre
  • 4 Semester theoretische Ausbildung, 16 Stunden Unterricht pro Woche (Freitag/Samstag) sowie eine Blockwoche (Montag bis Samstag) und ein Blocktag;
    Seminarzeiten 8:45 bis 16:00 Uhr; studien- und praxisbegleitende Aufgaben
  • Ferien entsprechend Berliner Ferienordnung

Abschluss

  • Schriftliche und mündliche Prüfung, Kolloquium

Beginn

  • 6. September 2024

Kosten

Aufnahmevoraussetzungen

  • Staatliche Anerkennung als Erzieher:in, Heilerziehungspfleger:in, Familienpfleger:in oder andere Berufe (auf Antrag)
  • Eine einschlägige berufspraktische Tätigkeit, die nach Umfang und Dauer insgesamt mindestens einer einjährigen Vollzeitbeschäftigung entspricht
  • Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis mit mindestens 12 Stunden pro Woche in einer von der zuständigen Senatsverwaltung anerkannten sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Einrichtung
  • Schriftliches Einverständnis des Arbeitgebers für die Ausbildung an unserer Fachschule und eine Zusage, die Fachschule über eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses unverzüglich zu informieren

Bewerbungsunterlagen

Kontakt

Projekte der Stiftung SPI zum Thema

E-Mail: fachschulen(at)stiftung-spi.de Telefon: 030 2593739-0